Benutzerordnung für das Vereinsheim des Kleintierzuchtvereins Lachen-Speyerdorf e. V.
1. Allgemeines
Der Kleintierzuchtverein Lachen-Speyerdorf e.V. stellt sein Vereinsheim einschl. der Terrasse unter Einhaltung der Benutzerordnung zur Verfügung.
Das abbrennen von Feuerwerk ist verboten.
Die Benutzerordnung schafft die Voraussetzung, dass die jeweiligen Veranstaltungen weitgehend störungsfrei durchgeführt werden können und bei der Benutzung eine pflegliche und wirtschaftliche Behandlung gesichert ist.
Ein Rechtsanspruch auf die Benutzung des Vereinsheimes bzw. der Terrasse besteht nicht.
Ist ein Punkt der Benutzerordnung nichtig, bleiben die anderen Punkte gültig.
2. Benutzungsregelung
2.1 Benutzer
Das Vereinsheim und die Terrasse wird vorrangig für Familienfeierlichkeiten, Trauerfeiern, Firmenfeiern und Vereinsversammlungen zur Verfügung gestellt.
2.2 Benutzungserlaubnis
Die Benutzungserlaubnis wird auf schriftlichen Antrag durch die Vorstandschaft des Kleintierzuchtvereins Lachen-Speyerdorf e. V. ausschließlich an Personen ab 18 Jahren erteilt. Während der gesamten Nutzung für einen 18. Geburtstag muss mindestens ein Elternteil anwesend sein und mit ihrer Unterschrift die Verantwortung über die Einhaltung der Benutzungsordnung übernehmen (Aufsichtsführender“)
Während der gesamten Nutzung muss eine Person mit ihrer Unterschrift die Verantwortung über die Einhaltung der Benutzungsordnung übernehmen („Aufsichtsführender“)
Eine Weiter- oder Untervermietung sowie sonstige Überlassung der Anlage und der Einrichtung an Dritte ist unzulässig. Aus wichtigen Gründen kann die Überlassung zurückgenommen oder eingeschränkt werden.
2.3. Ordnung und Behandlung des Vereinsheimes und Terrasse sowie ihrer Einrichtungen
Der Mieter hat insbesondere folgende Ordnungsregeln zu beachten:
a) Die Benutzung der Räumlichkeiten ist bis zu 60 Personen vorgesehen. Auf der Terrasse ist Platz für 32 Personen. Nach Absprache kann auch die Wiese mit ca. 150 Sitzplätzen genutzt werden.
b) In den Räumen des Vereinshauses ist das Rauchen nicht gestattet.
c) Während der Veranstaltung ist für Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Es ist darauf zu achten, dass die Nachtruhe Dritter nicht gestört wird. Bei Musik im Außenbereich ist dies beim Ordnungsamt Neustadt zu melden, bzw. eine Genehmigung ein zu holen. Der Vorstand des Kleintierzuchtvereins oder die von ihm beauftragte Personen können jederzeit unangekündigt Kontrollen durchführen. Bei Verstößen kann die Veranstaltung sofort abgebrochen und/oder einzelne Personen des Geländes verwiesen werden.
d) Das Vereinsheim, das gesamte Inventar sowie die Terrasse sind sachgerecht und pfleglich zu behandeln.
e) Der Auf- und Abbau der benötigten Tische und Stühle, sowie Dekoration obliegt dem Veranstalter. Außer es wurde schriftlich etwas anders vereinbart.
f) Entstandene Schäden am und im Gebäude, des Inventars sowie der Außenanlagen sind dem Vorstand des Kleintierzuchtvereins Lachen-Speyerdorf e. V. oder dessen Bevollmächtigten unverzüglich anzuzeigen. Die Reparatur- und/oder Wiederbeschaffungskosten trägt der Mieter in vollem Umfang.
h) Die Parkmöglichkeiten auf dem Parkplatz neben dem Vereinsheim sind zu nutzen. Lediglich Versorgungsfahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Behinderten dürfen zum Be- und Entladen bzw. zum Aus- und Einsteigen in den Hof fahren.
i) Das ab brennen von Feuerwerk oder Böllern jeder Art ist untersagt.
j) Nach Beendigung der Veranstaltung sind Fenster und Türen zu schließen, sämtliche Rollläden herunter zu lassen, die Wasseranschlüsse abzustellen, die Beleuchtung auszuschalten und der angefallene Müll entsprechend der geltenden Mülltrennungsverordnung zu entsorgen. Zudem ist die ALARMANLAGE einzuschalten.
3. Hausrecht
Der Aufsichtsführende übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus. Das Hausrecht des Kleintierzuchtvereins Lachen-Speyerdorf ist jedoch übergeordnet und kann jederzeit durch den Vorstand bzw. des/den Bevollmächtigten ausgeübt werden.
4. Übergabe
Die Übergabe und die Rückgabe der Schlüssel der Anlage sowie der Alarmanlage erfolgt nach Absprache mit der/ den bevollmächtigten Personen des Kleintierzuchtvereins Lachen-Speyerdorf e. V.. Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in welchem der Nutzungsberechtigte auch die Einweisung in die technischen Anlagen und Vorrichtungen bestätigt.
5. Haftung
Die Benutzung des Vereinsheimes, der Terrasse und des Spielplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung des Kleintierzuchtvereins Lachen-Speyerdorf e.V. oder deren Bevollmächtigten wird in rechtlich zulässigem Umfang ausgeschlossen. Der Mieter haftet für alle Ansprüche, die einem Dritten anlässlich des Besuchs seiner Veranstaltung zustehen können. Mieter, die gegen diese Haus- und Benutzungsordnung handeln oder den vom Vorstand des Vereins bzw. dessen Bevollmächtigten getroffenen Aufforderungen nicht Folge leisten, können verwarnt und zeitweise oder dauernd von dem Besuch der Anlage ausgeschlossen werden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Besucher seiner Veranstaltung an die Haus- und Benutzungsordnung sowie die gesetzlichen Vorschriften halten. Kommt der Mieter seiner Verantwortung nicht nach, kann eine Konventionalstrafe in Höhe von 500,00 € von dem Mieter erhoben werden. Für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Musikanlagen etc.) übernimmt der Kleintierzuchtverein Lachen-Speyerdorf keine Haftung. Bei Verlust des Schlüssels haftet der Mieter vollumfänglich für die Erneuerung der kompletten Schließanlage. Es empfiehlt sich den Schlüsselverlust über die Privathafthaftlichtversicherung absichern zu lassen.
6. Reinigung
Die Räumlichkeiten des Vereinsheimes, die Terrasse einschließlich Küche und Toiletten müssen sauber und nass gereinigt übergeben werden. Die Nassreinigung kann selbst, oder nach Absprache gegen eine Gebühr durch eine vom Verein vermittelte externe Reinigungskraft durchgeführt werden. Bei starker Verschmutzung wird eine Sonderreinigung veranlasst und dem Mieter zusätzlich in Rechnung gestellt. Benutztes Geschirr, Besteck und Gläser sind ebenfalls zu reinigen (Geschirrspülmaschine).
7. Benutzungsentgelt ab 01. Januar 2023
Für die Benutzung des Vereinsheimes bis zu 50 Personen werden folgende Entgelte erhoben:
Kaution 250 € (Rückerstattung nach der Veranstaltung,
vorausgesetzt es wurde nichts Beschädigt )
Miete (bis 50 Personen) 280 € incl. Nebenkosten
bei externen Elektrogeräten wie Kühlanlagen u.s.w. kommen noch Energiekosten dazu
Bei mehr Personen als 50 wird ein Mietaufschlag berechnet!
Trauerfeiern (Eigenbewirtschaftung) 100 €
Miete für Vereinsversammlungen und Vereinsmitglieder nach Rücksprache
Zuzüglich evtl. Reinigungskosten (Punkt 6)
Zuzüglich evtl. Personal (Ausschank etc.)
100 Euro Anzahlung für Miete sind innerhalb einer Woche nach Abschluss des
Mietvertrages, der Rest 4 Wochen vor der Veranstaltung auf das Konto des Kleintierzuchtvereins
Lachen-Speyerdorf e. V. bei der VR Bank Südpfalz
IBAN: DE 86 5486 2500 0000 4158 71
zu überweisen.
Bei kurzfristiger Buchung ist der Betrag bei Vertragsabschluss in bar zu entrichten.
8. Getränke
Bei Trauerfeiern mit externem Personal wird von diesem der Kaffee zubereitet und über die Vereinsgetränkeliste abgerechnet.
9. Staffelung des Benutzungsentgelts bei kurzfristigem Vertragsrücktritt:
a) bei 2 Wochen bis 1 Woche vor dem Termin:
50 v.H. des Benutzungsentgelts
b) ab 1 Woche vor dem Termin:
volles Benutzungsentgelt
Lachen-Speyerdorf, den 13. Oktober 2022
Die Vorstandschaft des Kleintierzuchtvereins Lachen-Speyerdorf e.V.
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