Mietvertrag des Vereinsheimes und Terrasse des Kleintierzuchtvereins Lachen-Speyerdorf e.V.

 

Mieter und verantwortlicher Ansprechpartner während der Nutzung

Bei Personen unter 18 Jahren können nur die Erziehungsberechtigten den Antrag stellen. Während der gesamten Nutzung muss mindestens ein Elternteil anwesend sein und mit der Unterschrift die Verantwortung über die Einhaltung der Benutzerordnung übernehmen („Aufsichtsführender“) Eine Weiter- oder Untervermietung sowie sonstige Überlassung der Anlage und der Einrichtung an Dritte ist unzulässig

Name

 

Vorname

 

PLZ, Wohnort

 

Straße, Haus.-Nr.

 

Tel.-Nr. Festnetz

 

Handynr.

 

E-Mail Adresse

 

Veranstaltung

Die Benutzungsordnung habe ich gelesen. Insbesondere auf die Punkte 2.3 (Ordnung und Behandlung des Vereinsheimes sowie  dessen Einrichtungen) 3. (Hausrecht) 5. (Haftung) und 6. (Reinigung) wurde ich hingewiesen. Die Benutzerordnung wird von mir in vollem Umfang akzeptiert

Datum der Veranstaltung

(Wochentag und Datum)

Art der Veranstaltung

(z.B. 50. Geburtstag, Trauerfeier etc.)

 Getränke

 Getränke und Essen sind selbst zu besorgen

 

 Bei Benutzung von Musikanlagen im Außenbereich ist beim Ordnungsamt Neustadt eine Genehmigung zu beantragen

Gültigkeit

Der Vertrag hat nur Gültigkeit, wenn innerhalb 1 Woche nach Buchung 100 Euro angezahlt wurden und wenn mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung, die restliche Miete und die Kaution auf das Vereinskonto überwiesen wurde. Ausgenommen ist die Miete für eine Trauerfeier.

Einweisung

Einweisung zur Aus- bzw. Einschaltung der Alarmanlage und Bedienung der Geräte (kühlanlage etc.) erfolgt am Tag der Schlüsselübergabe.

Übergabe des Schlüsses am:

 

Schlüsselrückgabe am:

 

Konto für Überweisung

Kleintierzuchtverein Lachen-Speyerdorf

Raiffeisenbank Lachen-Speyerdorf

IBAN DE86 5486 2500 0000 4158 71

 

 

 

 

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Ort, Datum und Rechtsverbindliche Unterschrift des Mieters/Veranstalters